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   OLG Stuttgart, 12.01.2017 - 16 UF 194/16   

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https://dejure.org/2017,34663
OLG Stuttgart, 12.01.2017 - 16 UF 194/16 (https://dejure.org/2017,34663)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.01.2017 - 16 UF 194/16 (https://dejure.org/2017,34663)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Januar 2017 - 16 UF 194/16 (https://dejure.org/2017,34663)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Ehegatten auf Zustimmung zur Geltendmachung des steuerlichen Realsplittings

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 10 Abs 1a Nr 1 EStG
    Ehescheidungsfolgesache: Zustimmungspflicht zum begrenzten Realsplitting

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Ehegatten auf Zustimmung zur Geltendmachung des steuerlichen Realsplittings

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 ; EStG § 10 Abs. 1a Nr. 1
    Anspruch eines Ehegatten auf Zustimmung zur Geltendmachung des steuerlichen Realsplittings

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1391
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.04.1998 - XII ZR 266/96

    Verpflichtung zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2017 - 16 UF 194/16
    Die Verpflichtung, dem Realsplitting zuzustimmen, leitet die Rechtsprechung aus einer familienrechtliche Verpflichtung ab, die sich aus dem Wesen der Ehe ergibt und beiden Ehegatten aufgibt, die finanziellen Lasten des anderen Teils nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne Verletzung eigener Interessen möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 1998 - XII ZR 266/96).
  • BFH, 12.04.2000 - XI R 127/96

    Wohnungsüberlassung als Unterhaltsleistung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2017 - 16 UF 194/16
    Der Unterhalt kann in Geld oder geldwerten Sachleistungen erbracht werden (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 XI R 42/04, juris), z.B. durch Wohnungsüberlassung oder durch die Tilgungsleistungen, die die Ehefrau unter gleichzeitiger Verminderung des Barunterhalts von einer Verbindlichkeit befreien (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 127/96, BStBl II 2002, 130).
  • BFH, 18.10.2006 - XI R 42/04

    Unterhaltsleistung an Ehegatten; Realsplitting

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.01.2017 - 16 UF 194/16
    Der Unterhalt kann in Geld oder geldwerten Sachleistungen erbracht werden (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 XI R 42/04, juris), z.B. durch Wohnungsüberlassung oder durch die Tilgungsleistungen, die die Ehefrau unter gleichzeitiger Verminderung des Barunterhalts von einer Verbindlichkeit befreien (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 2000 XI R 127/96, BStBl II 2002, 130).
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